Seite 1 von 1

Verfasst: Samstag 28. Februar 2004, 14:51
von ~Alex
Hallo an @alle, die mir so wertvolle Beiträge und Tipps geliefert haben.
Erstmals vielen Dank für eure Antworten, hatte ne harte Woche und am Abend nur ein paar Sekunden Lust mal reinzuschauen. Deshalb erst jetzt.
:s10:
Das Argument mit der privaten Auffahrt und somit der individuellen Vertragsregelung ist das Beste: Sie muss sich nach den Bedürfnissen von uns richten oder auf die Kohle verzichten. Vielen Dank, das ist DAS Argument.
Wegen des Kindes wird das Jugendamt sehr wenig unternehmen können. Denn der Kleine wird nicht "sichtbar" misshandelt. Er wird sehr roh angepackt und seelisch schlecht behandelt, aber Chancen mit einer Behörde werde ich nicht haben. In meiner Ausbildung wurde uns einbleut, keinesfalls mit Sanktionen zu drohen, da Misshandlung sonst verheimlicht wird und das Opfer aus Angst keiner Hilfe mehr zugeführt wird. Das machts für unsereins doppelt diffizil.
Habt aber alle lieben Dank und bleibt bitte selbst engagiert, falls was passiert.
vlg Alex :s21:

Verfasst: Mittwoch 25. Februar 2004, 10:38
von Morchel
:s06::s06::s06:
Das gleiche Problem hatte ich auch - wie Werner.
Überall stand nur was zur Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Wegen.
Alex, du hattest aber was von Eigentümerversammlung geschrieben, also gehe ich davon aus, dass die gute Dame von euch bezahlt wird.
Da würde ich den Hebel ansetzen.

Zu dem Kind. Ich würde trotzdem zum Jugendamt gehen und die Sache melden.
Dann würde ich mir den Namen des Sachbearbeiters geben lassen und in dessen Gegenwart eine eigene Gesprächsnotiz fertigen, mit Datum und Anlass des Gesprächs. So haben die Herrschaften das Gefühl, das bei Gelegenheit darauf Bezug genommen wird.
Vielleicht wirkt das ja.
Ansonsten stimmt es, tätig werden die erst, wenn etwas passiert ist. Dann ist das Geschrei dann groß. :s18::s18::s18:

Verfasst: Mittwoch 25. Februar 2004, 09:50
von BlackRelict
ich möchte mich auch kurz mit dem thema beschäftigen, nicht wg räumpflicht sonderen wg dem Kind!

ich will nur einen Erfahrungsbericht geben:

also wo meine eltern wohnen in der Strasse war auch mal ne Mutter, 3 Kinder und ihr Lebensgefährte! Der lebensgefährte war total nett zu den Kinder, hat sie mehr umsorgt wie die Mutter, und die Mutter hat die Kinder auch bei 30 ° und mehr im Sommer vor dir Haustür gesperrt ohne Wasser und Trinken. Aber das war ja noch das harmloseste! Da hat meine Mutter auch damals beim Jugendamt angerufen und ihnen das erzählt, was sagten die? Sie können nichts machen. Im Klartext heißt es, würde was passieren kommen sie!

Genauso meine Schwester ist ne zeitlang so furchtbar gewesen das meine Mutter nicht mit ihr zurecht kam, hat sie ausgespielt alles. Damals wusste auch meine Mutter nicht was sie tun sollte! Hat dann auch beim Jugendamt angerufen damit sie sich einen Rat holen kann, bzw. einfach mal mit jemand sprechen kann, damit sie auch vielleicht ihre Fehler erkennt! Was fragten sie? Ob meine Schwester straffällig geworden ist? Da sie das ja nicht war, hatten sie auch keine Termine frei, wie gesagt erst wenn was passiert!
Gott sei dank hat sich das mit meiner Schwester wieder gelegt und sie ist nun wieder ein "normaler" Teenager mit 16 Jahren :) Denke das war sie vorher auch.:s22:
aber da sieht man mal wie hier die Ämter drehen, sie drehen gaaaaaaaanz langsam und reagieren erst drauf wenn es zu spät ist! Ausser die Ämter die Geld von einem wollen, sind schneller.

Verfasst: Mittwoch 25. Februar 2004, 08:51
von werner
Ich habe mir mal nochmals so ein paar LInks zu diesem Thema angeschaut. Alles was es dazu an Rechtssprechung gibt bezieht sich auf öffentliche Gehwege. Da es sich hier aber um eine private Garageneinfahrt handelt, steht es dem Eigentümer frei wie und wann er diese Einfahrt von Schnee räumt. Wenn diese Aufgabe an einen Hausmeister vergeben wurde, der ja dann dafür bezahlt wird, muss sowas natürlich in einem irgendwie gearteten Pflichtenheft für die Hausmeistertätigkeit vertraglich festgelegt werden.

Wenn man als Vermieter für den Hausmeisterservice monatlich Gebühren bezahlt, und man ist mit den Leistungen nicht zufrieden, muss man sich an den Besitzer wenden der diese Hausmeisterin beschäftigt. Es ist dann natürlich auch von Bedeutung, ob die Hausmeisterin die ihr obliegende Pflichten nicht erfüllt oder ob man als Mieter Erwartungen hat, die vertraglich nicht festgeschrieben wurden.

Also würde ich mal beim Besitzer nachfragen welche Regeln mit der Hausmeisterin vereinbart wurden.

Verfasst: Mittwoch 25. Februar 2004, 00:15
von Morchel
Ich habe hier noch diesen Link aufgetrieben:

http://www.jur-abc.de/de/31510004.htm

Hmmm, weiß leider auch nicht, ob dir das so richtig hilft.

Wird die Dame eigentlich von euch bezahlt? Dann würde ich ihr Beine machen, Uhrzeit hin oder her. :s18:

Verfasst: Dienstag 24. Februar 2004, 20:29
von ~Alex
@sarah,
hi guten Abend.
Erst mal vielen vielen Dank für Deine Mühe. Habe mal in die Jurasite hineingeschnuppert. das ist ja eine Site für mich wie geschaffen....
Wahrscheinlich macht es mich wüttraurig, wenn ich lesen muss, was Recht wäre und wie die Wirklichkeit aussieht. Kann glaube ich nur leise sagen: "Wir sind unbezahlbar -leider ist es so. Nirgendwo in einem Job gibt es sowas, glaube ich. (Ich meine EuGH-Urteil zum Bereitschaftsdienst).
Themawechsel: wenn mehr Zeit ist, werde ich mal genau nach meiner Hausmeisterin fragen. Also ganz herzlichen Dank und noch einen schönen Admin-Dienst
vlg Alex

Verfasst: Dienstag 24. Februar 2004, 19:21
von sarah
Alex schrieb
An die lieben Adminstatoren
vielen Dank für´s Löschen - lest ihr 24h mit???
*lach* naja, 24 stunden nicht ganz, aber ich hocke halt den ganzen tag (und die nacht) an den rechnern und hab meist ein forums-fenster auf und schau "öfter" rein :s12:

du kannst übrigens deine eigenen einträge auch selber löschen oder korrigieren (=editieren) : einfach unter dem eintrag auf die kleine schmale hellgelbe leiste gehen, dort steht rechts Zitatantwort || Editieren || Löschen
:s01:

endlich hab ich DAS gefunden, was ich für dich gesucht habe:

Juracity® - Recht für Alle! ist ein Rechtsportal im Internet. Es ist kostenfrei und für jedermann ohne Passwort zugänglich. Juracity ist das Portal, unter dem sich eine Vielzahl von "Themen-Sites", wie http://www.kuendigung.de, http://www.abfindung.com, http://www.aufhebungsvertrag.de, http://www.arbeitsvertrag.de, http://www.altersteilzeitgesetz.de, http://www.praxisuebergabe.de u.v.m. zusammengeschlossen haben ...

... Bei Juracity® geben Top-Experten aus der Praxis Entscheidungshilfen, zu Beginn überwiegend im Arbeitsrecht, später auch in weiteren Rechtsgebieten. Auf den einzelnen Themen-Sites finden Sie Muster, Merkblätter, weiterführende Hinweise, Downloads und Diskussionsforen zu dem jeweiligen Rechtsbereich. Mit der Sammlung der Links und Downloads hilft Ihnen Juracity® dabei, sich schnell einen Überblick zu verschaffen. Alle Themensites sind gleichartig aufgebaut, so dass Sie sich auf jeder Ihnen neuen Seite schnell zurecht finden können ...

... Onlineberatung kann nach dem Rechtsberatungsgesetz nur durch Rechtsanwälte und nur gegen Entgelt erfolgen. Juracity wird aber 2003 eine eigene Telefon- und E-Mailberatung anbieten. Im Unterschied zu vielen anderen Hotlines werden Sie dort Spezialisten im jeweiligen Rechtsgebiet finden ...

http://www.juracity.de/

Verfasst: Dienstag 24. Februar 2004, 18:44
von ~Alex
An die lieben Adminstatoren
vielen Dank für´s Löschen - lest ihr 24h mit??? Sorry, was PC, Inet Technik, usw. angeht: Absoluter Säugling. Null Ahnung, immer wieder Staunen und Freude, falls was klappt.
vlg Alex,

Verfasst: Dienstag 24. Februar 2004, 18:23
von ~Alex
1.):s10:
ups, soory, was tat ich, dass ich doppelt komme - wenn mgl eins bitte löschen. Danke
@werner: wenn das stimmt, was du sagst, gibt´s in der nächsten Eigentümerversammlung ernsthaften Daumendruck. Mein Arbeitgeber - hat der Chancen auf Entschädigung? Ich habe hohe Verantwortung und theoretisch könnte ich auch 24h arbeiten (tue ich auch öfters). Die Frau ist so doof, dass nur Geld zählt. Geld gleich Essen, comprende ???
vlg Alex

Verfasst: Dienstag 24. Februar 2004, 18:15
von ~Alex
@sarah,
vielen Dank - werde es mal dort probieren. Vielleicht gibt´s ja unter den Forumisten jemand, der sagen wir mal, Nachbarschaftshilfe leisten kann.
vlg Alex
Die Person ist trotz geordneter Lebensverhältnisse eher unterste Kategorie. Sie tritt ihren knapp 4-jährigen Sohn bei wirklichen Lappalien mit dem Fuß in den Hintern und schreit ihn mit nur noch ordinären Wörtern an - diesbezüglich bin ich gerade am Überlegen, wie ich diesem Kind helfen kann. DAS muss sehr diplomatisch geschehen und ist nicht leicht. Misshandelnde Eltern sind wie rohe Eier, damit man dem Kind nicht noch mehr schadet.
*seufz* nicht ganz einfach das dumme Etwas
vlg Alex

Verfasst: Dienstag 24. Februar 2004, 18:12
von werner
meines wissens gilt die vorschrift bis 7 uhr geräumt für öffentliche wege. da die auffahrt aus der garage vermutlich kein öffentlicher weg ist, muss das irgendwie vertraglich zwischen hausbesitzer und hausmeister geregelt werden.

Verfasst: Dienstag 24. Februar 2004, 17:59
von ~Alex
@uli, Guten Abend,
sie ist dafür zuständig, ihr "Bereich" ist genau definiert. - Das Problem: Angeblich gibt es in D ein Gesetz, dass bis 7 Uhr geräumt sein muss.
Mal ganz abgeshen davon, dass ich um 7 Uhr selbst noch räumte, ist die Frage: wenn alle alle schon weit vor 7 Uhr aus der Garage raus müssen (ihr eigener Ehemann übrigens auch) - muss dann nicht schon vorher geräumt sein??? Sonst kann ich/ oder andere es ja gleich selbst machen (was ja keiner tut - sie kratzen lieber!!! - ICH sehe Kratzen ja überhaupt nicht ein, nee echt nicht. Wofür habe ich ne Garage???)
Weißt du: Es ist eine Mini-Anlage, es wohnen hier nur 6 Parteien. Das bisschen, was zu tun ist könnte ich mir selbst dazu verdienen, täte meinen Gartenwünschen nicht schlecht. Je nach Antworten (sollte sie das Recht auf ihrer Seite haben), werde ich es mir überlegen. Sooo tragisch wärs nicht den Schnee zu schaufeln (Pssst: Sie wiegt 120 kg und ich 56kg. D.h. ich bewege mich mit weniger Anstrengung)
Danke für deine Antwort vlg Alex

Verfasst: Dienstag 24. Februar 2004, 17:50
von sarah

Verfasst: Dienstag 24. Februar 2004, 17:46
von uli21
Hab hier grad kompetente Antwort bekommen - allerdings für Österreich, weiß nicht, ob das bei euch auch gilt - meine Schwester ist Hausbesorgerin:
Also, wenn ein Hauswart für diese Garage sonst auch zuständig ist - für die Reinigung - gehört an und für sich die Ausfahrt auch dazu.
uli

Verfasst: Dienstag 24. Februar 2004, 17:31
von sarah
moment, alex, ich such dir mal was raus, hier im forum gibts schon einen thread....minütchen:s19:

Verfasst: Dienstag 24. Februar 2004, 17:22
von ~Alex
Hallo an alle,
ich hoffe, dass in diesem Forum jemand zu folgendem Problem etwas beitragen kann:
In unserer Wohnanlage besteht eine ziemlich steile Tiefgaragenauffahrt normal eng, zu beiden Seiten mit je einer Mauer versehen und einer Kurve. Sausteil und nicht-überdacht.
Da es logischerweise im Winter mal schneit gelegentlich auch mal eis-regnet, kann sich jeder die Problematik vorstellen.
Kurz und gut: Unsere Hausmeisterin räckelt sich lieber im Bett, als dass sie engagiert räumt.
Meine Frage: Klar gibt es ein Gesetz, dass bis um 7 Uhr geräumt sein muss/(sollte?).
Aber wenn alle im Haus bereits früher die Garage nützen müssen - gibt es so etwas wie "Räumpflicht am Bedarf orientiert?? (Meine Mitbewohner kratzen in der Früh, trauene sich nicht runter, weil sie nicht wissen, ob sie am Morgen wieder hoch kommen - zahlen Miete für die Garage - schon der Hammer oder?) Wenn nein, werde ich meinen Anteil an ihrem Gehalt kürzen, da ich eine der ersten bin, die raus müssen.
Da sie gestern verpennt hatte/keinen Bock - habe ich selbst geräumt.
Bin deswegen zu spät zur Arbeit erschienen.
Da ich gegen diese Person möglichst viele Argumente sammeln muss, um ihr klarzumachen, dass ein Job immer mit einer gewissen Verantwortung verbunden ist (ihre Intelligenz ist eher gering - sie braucht einfache Argumente) möchte ich noch gerne wissen, ob mein Arbeitgeber die Möglichkeit hätte, im Falle dass jemand durch meine Abwesenheit/Verspätung zu Schaden kam oder so Schadenersatz von der Verschuldenden zu fordern.
(Nicht geräumt - selbst geräumt - Verspätung -....) Das Räumen dauerte ca 20 Minuten + ca. 10 Minuten, bis das Streusalz wirkte.
Also, falls jemand der Juristerei zugehört.... freue mich über Infos, danke!
vlg alex