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Verfasst: Samstag 6. März 2004, 13:35
von Wolfgang-R
Habe jetzt zum xtenmale eine Mail bekommen, indem mir mitgeteilt wurde, dass man/Frau für "Bilderklau" ungenehmigten "Traffikklau" pp. bezahlen soll. Die zivilrechtlichen Forderungen belaufen sich dabei zwischen 30 und 1000 Euro.
Daher noch einmal ein alter Beitrag von mir:
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Habe dazu schon mal an anderer Stelle geschrieben.

Es gibt HP's bei denen es verboten ist (und das sind die meisten) Bilder direkt woanders hin zu verlinken.
Das nennt man Bandbreiten/Traffik-Diebstahl.
Es ist aber wohl erlaubt den Haupt/Eingangslink zu nennen, da dann der User auch durch die evtl. vorhandene Werbung muß.
Viele HP's werden durch die Werbung finanziert.
Kopiert man das Bild herunter und stellt aus auf einen anderen Speicherplatz wieder rein, um es dann per Link hier zu zeigen, so stellt dies einen Verst. gg. das Urheberrechtsgesetz dar.

Es gibt aber HP's, die es ausdrücklich wünschen, dass man ihre Bilder/Smilies direkt verlinkt. Z.B.:
http://www.mainzelahr.de/smile/
http://www.addis-welt.de/smilie/

Zunächst aber mal die Unterscheidung zwischen Straf- und Zivilrecht. O.g. Verst. gehören zum Strafrecht.
Zivilrechtlich kann der Geschädigte Schadensersatz fordern. In der Praxis sieht das so aus, dass er eine Abmahnung einleitet. Die Sätze bei Privatpersonen belaufen sich ~30Euro. Eingesetzte Rechtsanwälte verlangen 3-stellige Summen.

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Informationen zum Urheberrecht findest du (gut dargestellt) hier:
http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/ulb/j ... recht.html
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Was uns selbst hier angeht, so denke ich, dass niemand böse sein sollte, wenn ein Forumsmitglied das Bild von einem anderen Forumsmitglied von dessen HP hier darstellt. Dadurch wird noch keine Traffikgrenze gesprengt.
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Bei den 30 Euro ging es z.B. darum, dass ein Mädchen eine eigene HP gebastelt hat und dabei ein fremdes Bild mit eingebaut hat. Ein Privatmann fordert nun 30 Euro Schadensersatz.
Bei den 1000 Euro ging es darum, dass jemand auf seiner HP einen Ausschnitt eines Falkstadtplanes lediglich zeigen wollte, wie man am besten zu ihr/ihm findet.
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Verfasst: Dienstag 16. September 2003, 11:03
von Wolfgang-R
In letzter Zeit kommt es in Mode, das Rechtsanwälte gerne Abmahnungen verschicken, wo Bilder ohne Genehmigung auf der eigenen Homepage verlinkt oder dargestellt werden. Auch normale Privatleute gehen mittlerweile dazu über.
Wir benutzen hier zwar immer nur unsere eigenen Bilder und Grafiken, aber ich dachte mir, es kann nicht verkehrt sein, nochmals darauf hinzuweisen. Wer Kinder hat, die auch schon HP's stricken, sollte auch dort ein Auge drauf werfen. Strafmündig ist man zwar erst ab 14 J. , aber der zivilrechtliche Anspruch des Geschädigten bleibt.
Näheres hier:
http://www.kerstin-sell.de/Test/diebstahl.htm
http://www.abmahnung.de