Rechtliches zur Stecklingsvermehrung

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~Lilia

Beitrag von ~Lilia »

Habe mir auch 2 Zweiglein in ein Töpfchen gesteckt. Den Tipp hatte ich aus dem Forum von Schmid. Habe vor unserem Haus auf der Straße wunderschöne Rosen stehen. Leider konnte sie bei Schmid keiner bestimmen. Hätte sie schon gern gekauft. Aber ich denke es hat keiner was dagegen, wenn ich sie mir für den eigenen Garten vermehre. Ob es überhaupt was wird, werde ich sehen. Noch sind die Blätter ja grün und das schon seit November. Solange man Stecklinge nicht verkauft oder sie nur selbst verwendet, ist es sicher unbedenklich. Glaube ich.


Viele Grüße Lilia
Raphaela
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Beitrag von Raphaela »

Du mußt im Spätwinter/Vorfrühling besonders gut auf sie aufpassen: Das ist die gefährlichste Zeit für Stecklingsbabies. Sie sollten dann vorsichtig mit lockerem Material (sonst ersticken die zarten Wurzeln) angehäufelt und gut schattiert werden.
Sonst kann es passieren, daß sie durch den Wechsel zwischen Plusgraden und Sonneneinstrahlung tagsüber und dem Wiederdurchfrieren nachts zu früh in Saft schießen und austreiben. Sie verdunsten dann mehr als die kleinen Wurzeln nachliefern können.
Zuviel Nässe kann die Wurzeln auch zerstören (faulen lassen). Getopfte Stecklinge also besser unter einen Dachüberstand, in eine Garage o.ä. stellen.

Genauso aufpassen muß man in dieser Zeit auf noch junge Pflanzen frostempfindlicher Sorten (wie z.B. Tee Rosen) die zu frühem Austreiben neigen:
Starke Temperaturschwankungen in Verbindung mit Sonneneinstrahlung können die Zellen in den noch unverholzten Trieben platzen lassen. In der Folge treten dann Krankheiten (z.B. Rindenbrand) auf deren Erreger in die so entstandenen Wunden eindringen oder die betroffenen Triebe sterben gleich ganz ab.
Zuletzt geändert von Raphaela am Donnerstag 18. Dezember 2008, 15:04, insgesamt 1-mal geändert.
Kris
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Beitrag von Kris »

dann kann ja bald kräftig getauscht werden.....:s12:
hab dieses Jahr zum ersten Mal welche gemacht...
mal sehen,ob`s was wird,aussehn tun sie noch gut...:s12:
Raphaela
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Beitrag von Raphaela »

Das ist rechtlich völlig unbedenklich:s02:
Marion aus Ostfriesland
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Beitrag von Marion aus Ostfriesland »

Aha, danke dir Raphaela. Und ihr seid doch alle meine Freunde, oder nicht? :s22: Nee, bei E*ay möchte ich nichts verkaufen. Es geht mir nur um den Stecklingstausch hier im Forum zB. :s22:
Raphaela
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Beitrag von Raphaela »

Du darfst auch von lizensierten Sorten Stecklinge machen und verschenken.
Meines Wissens (hab das mal irgendwo gelesen) zum eigenen Bedarf und/oder um
sie Freunden und/oder Verwandten zu schenken oder sie gegen was anderes einzutauschen.
Das müßte auch für Ausläufer gelten.
Soweit ich weiß, darfst du sie sogar "in geringem Ausmaß" (drei Stück? Zehn?)
veredeln (das hatte mich gewundert), solange du das nicht gewerblich machst. - Öffentlich zum Verkauf anbieten (z.B. bei e..y) wäre aber m.E. gewerblich.

Nicht lizensierte Sorten und/oder solche mit Sortenschutz der nicht für dieses Land gilt (sondern z.B. nur für Australien, die USA etc) oder mit abgelaufenem Sortenschutz darfst du vermehren wie du Lust hast (da könnte sich ab einer gewissen Größenordnung nur das Finanzamt oder der Gärtnerverband für interessieren ;-)). - Wär aber immer gut, wenn man die Sorte richtig benennen kann (was bei durcheinanderwuselnden Ausläufern oft sehr schwierig ist :-/)
Marion aus Ostfriesland
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Beitrag von Marion aus Ostfriesland »

Tja, ich habs heute mit dem rechtlichen... :s22: Man möchte sich ja auch nicht strafbar machen. :s23:
Es müßte doch ein Gesetz oder eine Website dazu geben, wie weit der kleine private Kreis geht und wo das gewerbliche anfängt. Bei E*ay heißt es ja auch, man darf nur 20 Sachen pro Monat verkaufen, damit man noch als Privat-Auktion durchgeht. Macht man das aber regelmäßig, also jeden Monat 20 Auktionen, gehört das schon zum gewerblichen. :s24:
Cristata
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Beitrag von Cristata »

bin kein jurist, aber ich denke mal, bei den alten rosen oder denen, deren lizenz abgelaufen ist, braucht man sich da keine gedanken zu machen, die darf man, zumindest im kleinen rahmen, ruhig ohne genehmigung vermehren. bei den anderen sollte man vorsichtig sein, aber ein paar stecklinge für den eigenen verbrauch darf man schon nehmen und wenn man davon ein pflänzchen verschenkt ist das doch sicher okay :s03:
PEJA
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Beitrag von PEJA »

hhhmmm... gute Frage.
Wenn hier in der Region offene Gärten sind, werden dort immer Ausläufer verkauft. Daher stammt ja z.B. auch deine Zigeunerknabe.
Ich selber habe ja auch schon welche verschenkt und glaube nicht, dass das verboten ist. Vermutlich darf man nur keinen Handel damit betreiben, also den Verkauf im grossen Stil praktizieren und den Gärtnereien das Geschäft verderben.
Peja
Marion aus Ostfriesland
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Beitrag von Marion aus Ostfriesland »

Weiß hier jemand darüber Bescheid, in wiefern ich eine Rose vermehren darf? Ich weiß wohl, daß ich zum Beispiel die englischen Rosen nicht vermehren und weiterverkaufen darf, aber wie sieht es denn mit Rosen aus, bei denen es nicht ausdrücklich verboten ist, sie zu vermehren? Oder wenn ich nun Ausläufer habe, dürfte ich die im Grunde genommen auch unter ihren richtigen Namen weiterverkaufen? Mal abgesehen davon, ich verkaufe nicht, ich verschenke weiter. Denke mal, da gibt es auch noch einen Unterschied. Oder etwa nicht?
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