Marion aus Ostfriesland schrieb
Klasse! Die Intensiv ist zu 200% überbelegt, ich häng noch eine Nacht dran.

Damit hätte ich dann 60 Überstunden.:rolleyes:
Uli, das sowas wie der Leistungszuschlag bei euch erlaubt ist. Ich glaube, sowas wär in Deutschland doch nicht rechtens. Man kann doch keinen damit bestrafen, wenn er mal etwas länger krank gewesen ist. Da muß es doch einen Arbeitnehmerschutz geben.
Glaube mir, das ist alles rechtens! - Ich denke, bei euch wird es genauso sein: die Beamten oder zumindest Bediensteten des öffentlichen Dienstes sind alle einem Dienstrecht, bzw. einer Vertragsbedienstetenordnung unterworfen, die ist das reinste Sklavengesetz.
Es wurde ja immer geschriien, die Beamten "leistungsgerecht" zu bezahlen - und damit hat man versucht, dem irgendwie nachzukommen.
Die Gemeinheit ist ja, dass das nicht unmittelbar zusammenhängt:
Das eine ist diese Zulage, die man nur mit einer entsprechenden Beurteilung (= Leistung) kriegt - und das andere, völlig unabhängig davon, dass man eben nach einer gewissen Anzahl von Krankenstandstagen NICHT MEHR sehr gut oder sogar ausgezeichnet sein KANN..... - wobei ich meine, dass die da ganz darauf vergessen, dass ja meine Leistung, die ich sonst erbringe, beurteilt wird - wenn ich 6 Wochen im Urlaub bin, wird das ja auch nicht gewertet....
Was ich außerdem schlimm daran finde, ist, dass, wenn du einen Chef hast, dessen Nase dir nicht gefällt oder dem dein Handeln sonst nicht gefällt, der dir immer eine schlechtere Beurteilung geben wird - quasi als Sanktionierung. Da haben sie dich total in der Hand.
Schade, dass Wolfgang so wenig da ist - den könnten wir ja befragen, wie das bei euch so funktioniert....

uli