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sarah
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Beitrag von sarah »

...ich auch nicht, heckenbraunelle!:s15:
Heckenbraunelle
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Beitrag von Heckenbraunelle »

danke für den hinweis, sarah, ich hab's nämlich nicht gewußt...:s15:
sarah
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Beitrag von sarah »

das geht nun eher die leute an, die hier (wie ich) texte von schriftstellerInnen posten......
ich hab inga schnekenburger von http://www.onlinekunst.de befragt und sie war so freundlich, mir folgende dinge mitzuteilen, die wir alle beachten sollten, wenn wir demnächst texte einstellen:

Grundsätzlich gilt:
Ist der Verfasser vor 1934 gestorben,dann darf man etwas von ihm veröffentlichen im Jahre 2004.
Ist der Verfasser (oder Künstler) aber nach 1934 gestorben, also vielleicht 1950,
dann muß man die Erben oder die Organisation, die den Nachlass betreut, um Erlaubnis fragen.
Hat man die Erlaubnis (gut aufheben!), dann darf man veröffentlichen.
Meist muß man aber für die Erlaubnis zahlen.
Einfacher ist es mit lebenden Autoren und lebenden Künstlern.
Die freuen sich meist und geben gern eine Erlaubnis.
Deshalb klafft bei onlinekunst.de auch eine große Lücke:
Es gibt Gedichte und Bilder von Urhebern,die länger als 70 Jahre tot sind und von lebenden
Künstlern und Autoren.
Dazwischen ist diese Lücke.
Es ist ein uraltes Gesetz, es sollte geändert werden. ImInternet werden viele Informationen geholt,
und diese Generation wird bald"vergessen"sein...
Aber jetzt gilt dieses Gesetz,und daran müssen wir uns halten.
Ich weise immer wieder darauf hin, zum Beispiel im Gästebuch und in unserem Forum.
Viele wissen das nicht, mit den 70 Jahren.
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