ein Scherz ?
beileibe nicht ! Der Kläger hat gegen das Urteil auch noch Berufung eingelegt:
Sozialamt muss Bordellbesuch nicht bezahlen
JUSTIZ Verwaltungsgericht lehnt Antrag eines einsamen Ehemannes ab
Der Kläger kündigte Berufung an. Er verwies auf seine „erheblichen sexuellen Bedürfnisse“.
ANSBACH/DPA - Auch bei mittellosen einsamen Ehemännern muss das Sozialamt nicht für Bordellbesuche und Pornofilme aufkommen. Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht Ansbach (Bayern) gestern einen entsprechenden Antrag eines Sozialhilfeempfängers abgelehnt.
Die Kosten für Bordellbesuche seien mit dem Regelsatz der Sozialhilfe in Höhe von mindestens 287 Euro im Monat abgegolten, betonte das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Der mit einer Thailänderin verheiratete Arbeitslose kündigte Berufung gegen das Urteil an.
Der 35 Jahre alte Franke verwies vor Gericht auf seine „erheblichen sexuellen Bedürfnisse“. Da seine Frau seit der Geburt des gemeinsamen Sohnes im Jahr 2002 in Thailand lebe, könne er diese nur bei Freudenhaus-Besuchen befriedigen. „Ich brauche die Bordellbesuche zur Wiederherstellung meines psychischen und physischen Gleichgewichts“, hieß es in seinem Antrag.
Um seinen Sexualtrieb zu befriedigen, verlangte er u. a. vom Sozialamt, die Kosten von monatlich vier Bordellbesuchen in Höhe von jeweils 125 Euro zu übernehmen. Außerdem sollte ihm die Behörde monatlich acht Pornofilme erstatten.
Das Gericht im Internet:
www.vgh.bayern.de/ansbach/
aus der heutigen NWZ/Panorama
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